Kriterien für einen KATZPLATZ 



Die Plätze werden ausschließlich durch das Tierheim/den Tierschutzverein ausgewählt. Wir stellen den Kontakt her, geben den Kontakt an die Tierheime/Tierschutzvereine inkl. Wunsch/Bedarf weiter. Platzkontrollen können gerne von uns durchgeführt werden, ebenfalls das allererste „Sondierungsgespräch“. Eine weitere Kontrolle nach Abgabe muss über Behörden oder die Tierschutzeinrichtung selbst in regelmäßigen Abständen (3/6 oder 12 Monate) erfolgen.

 
AUS GEGEBENEM ANLASS:
Wir haben hier die "ärmsten der armen" aus dem Tierschutz Kärnten großteils abgebildet bzw. Tiere, die auf besondere Endplätze vermittelt werden sollen. 
Es gibt sehr nette Menschen, die sich ein Haustier wünschen. Ja, das wissen und erkennen wir auch bei Anfragen. Jedoch sind doch einige nicht auf die Dauer in der Lage, das Tier abgesichert:
1) finanziell zu versorgen (laufende Futterkosten, Arztkosten evtl., Ausstattung u.ä.)
2) zeittechnisch zu versorgen (Vollzeit berufstätig bei Einzeltierhaltung u.ä.) 
3) familientechnisch zu versorgen (Umzug, Trennung/Scheidung, neue Lebensgemeinschaft soeben gegründet etc.)
4) gesundheitstechnisch zu versorgen (eigene Krankheiten/Krankenhausaufenthalte ohne weitere Versorgung, ein zu hohes Alter bei Jungtieren o.ä.) 
Dies sollte wohl überlegt sein!
Wenn wir schreiben: es handelt sich um ein EINZELTIER für EINZELHALTUNG, so wurde dieser Umstand im Vorfeld gewissenhaft und ausführlich ERHOBEN. Hier sind Anfragen von Mehrkatzenhaushalten, auch wenn die Katze noch so "hübsch" ist (z.B.) nicht zielführend.
Wenn wir schreiben: Freigang oder kein Freigang, so wurde dies auch gewissenhaft erhoben. 
Für Wohnungshaltung: ein gesicherter Balkon oder gesicherte Fenster (Katzennetz) sind sogar im Tierschutzgesetz in Österreich FESTGEHALTEN und verpflichtend. Wir beraten jedoch gerne, wie man so etwas installieren oder machen kann.. 
Anfragen, die z.B. lauten, ohne Absender, ohne irgend"etwas" dabei,  wie:
- ist die Katze noch da (sonst nix..)
- was kostet die Katze (sonst nix..)
- will Katze haben (sonst nix..)
- will Katze für eine Woche haben (hatten wir !! kein Scherz) 
- nehme Katze (sonst nix)
- wann kann ich Katze holen (sonst nix)
- u.v.m. 
oder telefonisch jemand nicht einmal normal seinen Namen nennt oder irgendetwas zum Hintergrund: es TUT UNS LEID, ABER DARAUF KÖNNEN UND WERDEN WIR NICHT WEITER EINGEHEN.
Wenn sich jemand ernsthaft für ein Notfellchen interessiert, so erwarten wir wenigstens das mindeste an Umgangsformen und Informationen diesbezüglich !


 Für kranke, behinderte oder alte Katzen wird laut Tierschutzvorgaben und –Bedürfnissen

(Wohnungshaltung oder Freigängerplatz, Versorgungsgewährleistung, finanzielle Einschätzung des
Betreuungsaufwands etc) die Platzsuche unterstützt.

Für den passenden STREUNER-Katzenplatz sowie für SCHEUE-Katzen müssen folgende Kriterien erfüllt werden um folgende Effekte zu vermeiden:

KATZ-TOT

Created with Sketch.

Gesicherter Platz neben einer nicht stark befahrenen Hauptstraße mit genügend Freilauf (Wald/Wiesen)

KATZ-WEG

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Eine Unterbringungsmöglichkeit für mindestens 2 Wochen (optimalerweise 4 Wochen) nach Beginn der Aufnahme in einem gesicherten Gebäude (Nebengebäude/Schuppen o.ä.) 

KATZ-FLUCHT

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Es sollten keine stärkeren oder unverträglichen Tiere (Hunde, Alpha-Katzen o.ä.) vor 
Ort sein, damit die Katzen sich auch einleben können und bleiben. Dasselbe gilt für Nachbarn, wo eingeschätzt werden muss, ob jemand die Neuaufnahme auch duldet und die Katzen nicht vertrieben, vergiftet oder verjagt werden. 

KATZ-KRANK

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Eine laufende Betreuung inkl. Kontakt an den Tierschutz bei Notwendigkeit zum
Einfangen der Tiere bei Krankheit durch regelmäßige Fütterung und Beobachtung des Gesundheitszustandes. Ratten/Mäuse sollte nicht vergiftet werden mitsamt der Katze, dafür gibt es neue Mausfänger. 

KATZ-MAGER

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Es sollte auch bei evtl. Ausfällen in der Familie/in der Gemeinschaft ein Netzwerk zur
 Fütterung der Tiere vorhanden sein sowie die Basis an finanziellen Mitteln, um auch
weiterhin auf einem Qualitäts-Normal-Niveau adäquates Tierfutter zur Verfügung zu stellen.

KATZ-JUNGE

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Die Katzen werden ausschließlich kastriert sowie geimpft (Katzenseuche/ 
Katzenschnupfen) an die Plätze übergeben, um Vermehrung und Krankheiten zu vermeiden.

HILFE ! ICH MUSS MEINE KATZE ABGEBEN - was kann ich tun?

Vermittlungs Kriterien  Privatpersonen

Ein Notfall ? Finanzielle Probleme ? Die Katze ist krank, hatte einen Unfall, kann nicht mehr versorgt werden oder ist ein "Scheidungsnotfellchen" ? Der Besitzer ist schwer erkrankt oder sogar verstorben ? Eine Katze ist zugelaufen und unerwünscht, kein Besitzer wurde gefunden ? Die Abgabe in ein Tierheim scheint aufgrund des Charakters/Zustandes oder der Umstände nicht möglich ? Es gibt auch andere Wege, ohne ein Tier auszusetzen oder privat in den sozialen Netzwerken "undercover" anzubieten oder zu posten.
Tierheime und Tierschutzvereine sind immer die erste und korrekte Anlaufstelle ! Sie verfügen über die medizinische, hygienische und tierpsychologische Betreuungskapazität durch geschultes Personal und behördliche Auflagen.
Jedoch nicht alle Tierbesitzer möchten jedoch aufgrund der Vorgeschichte/des Charakters/des Gesundheitszustandes/des Alters oder des vorliegenden NOTFALLS ihr Tier dorthin abgeben.
AUSSETZEN IST SCHON GAR KEINE LÖSUNG!!!
...auch nicht unbedingt die Weitergabe an den nächstbesten Interessenten auf Facebook, Instagram etc. ohne den Platz geprüft, gesehen zu haben oder die Personen zu kennen. Ungechippte Katzen sind nie mehr auffindbar, sollten diese ausgesetzt werden durch die "neuen Besitzer", oder letztendlich doch im Tierheim abgegeben werden.
Grundsätzlich: es herrscht Kastrationspflicht für alle Freigängerkatzen: https://www.oesterreich.gv.at/.../haust.../Seite.742010.html
Die gezielte Katzenbaby-Vermittlung (Vermehrer ohne Zuchterlaubnis) wird auch nicht durch "Vermehrungsunfälle" durch unkastrierte Katzen somit gerechtfertigt. FINGER WEG VON VERMEHRERN im Internet! Die Tiere sind oft krank, nicht untersucht, nicht geimpft/medizinisch behandelt u.ä. . Das betrifft nicht "nur" Rassekatzen. Die Einstellung "meine Katze sollte doch einmal Junge haben, das ist gesund" oder "einmal Junge für die Kinder o.ä." ist schon längst gesetzeswidrig.
Es gibt die Möglichkeit, sich mit einer Begründung der dringenden Abgabe des Notfellchens/der eigenen Katze an die Behörde zu wenden:
https://www.jusline.at/gesetz/tschg/paragraf/8a
Schildern Sie die Situation/den Grund der Abgabe (Allergien/Scheidung/Lebensumstände o.ä.) bitte der zuständigen Behörde/Gemeinde - die Kosten belaufen sich auf ca. 20 € . Das Tier sollte gechippt sein (muss nicht registriert sein). Dies ist eine "Notfallmöglichkeit", das Notfellchen direkt aus Ihrem Heim an einen neuen GLÜCKS PLATZ zu vermitteln. Auch Tierschutz-Online-Börsen akzeptieren diesen Beleg für ein Inserat.
KATZPLATZ unterstützt Privatbesitzer in der Abgabe und Platzfindung ihres Notfellchens -jedoch nur bei Vorlage der begründeten Abgabe und Ausnahme des Verkaufsverbots lt. Tierschutzgesetz § 8 (Bestätigung/Behörde) . Dies unentgeltlich und freiwillig bei der Suche nach einen GLÜCKS PLATZ (Kärnten).
Bevor jedoch ein Tier abgegeben wird, raten wir dazu, alle Überlegungen im Vorfeld anzustellen, ob dies wirklich NOTWENDIG ist und es nicht doch Lösungen für z.B. Allergien, Krankheiten/Behandlungen, Wohnungsumgestaltungen etc. gibt.